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ArbG Wiesbaden, 24.08.2022 - 6 Ca 163/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 24.08.2022 - 6 Ca 163/21
- LAG Hessen, 16.06.2023 - 10 Sa 1616/22
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 16.06.2023 - 10 Sa 1616/22
Trocknungsarbeiten sind keine Malerarbeiten!
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. August 2022 - 6 Ca 163/21 SK - wird zurückgewiesen.6 Ca 163/21 SK.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. August 2022 - 6 Ca 163/21 SK teilweise abzuändern und die Klage hinsichtlich der zugesprochenen Beiträge für den Zeitraum 12/2016 bis 08/2018 abzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. August 2022 - 6 Ca 163/21 SK - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 64.553,91 Euro zu zahlen;.